Allgemeine Gesch?ftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
 
1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche - auch künftige - geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden.
 
Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
 
2. Es gelten ausschließ lich unsere Geschäfts– und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
 
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
 
3. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, selbst wenn wir nicht widersprechen, gelten diese Abweichungen nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
 
 
§ 2 Angebote
 
 
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen, in unserem Online-Shop oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Preise, Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.
 
 
2. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen des Vertragsgegenstands bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
 
3. Für Wunschmodelle gilt: Wunschmodelle werden nur mit schriftlichem Auftrag (Post oder Mail) angefertigt. Bei Auftragserteilung sind 50% des vereinbarten Preises zu entrichten.
 
 
§ 3 Auftragsbestätigung
 
 
1. Telefonisch, schriftlich oder über unseren Online-Shop erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Auf die Auftragsbestätigung kann bei sofortiger Liefermöglichkeit verzichtet werden.
 
 
Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig. Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen.
 
 
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
 
 
1. Unsere Preise verstehen sich brutto ab Versandstelle. Alle Preise und Nebenkosten -insbesondere Versandkosten – werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet (Siehe Versandkosten). Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort bei Abholung oder Lieferung fällig und sind ohne Abzug Bar zahlbar. Der Kunde ist bei Lieferungen per Nachnahme vepflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast der Zahlung. Bei Überweisungen und Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unser Bankkonto.
 
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten.
 
3. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird oder/und nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
 
 
§ 5 Eigentumsvorbehalt
 
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäß en Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.
 
2. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
 
3. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
 
 
§ 6 Liefer- und Leistungsziel
 
1. Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
 
 
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc. und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten oder Herstellers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
 
3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
 
4. Wir behalten uns vor nicht alle vom Kunden bestellten Waren zu liefern bzw. nachzuliefern.
 
5. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers.
 
 
§ 7 Versand und Gefahrenübergang
 
1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung, das Lager des Verkäufers verlassen hat.
 
2.Wir versichern die Ware bei Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.
 
3. Rücksendungen gehen immer zu Lasten des
Kunden
 
4. Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur anzuzeigen.
 
 
§ 8 Gewährleistung
 
1. Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von uns gelieferten Produkte Freiheit von Material- und Herstellungsmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, in der zum Lieferzeitpunkt entsprechendem Stand der Technik.
 
2. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer erkennbare Mängel, unrichtige und unvollständige Lieferungen innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
 
3. Im Falle einer Mängelrüge des Käufers muss das defekte Teil bzw. Gerät auf eigene Kosten und Gefahr an uns verbunden mit einer Kopie der Rechnung und einer genauen Fehlerbeschreibung mit komplettem Zubehör frei Haus eingeschickt bzw. angeliefert werden. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
 
4. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
 
5. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Für Verschleißteile sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt auch bei unsachgemäßer Benutzung und Handhabung der Produkte, sowie Fremdeingriff und das Öffnen des Gehäuses.
 
6. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, behalten wir uns die Berechnung einer Testpauschale vor.
 
7. Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
 
8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
 
 
§ 9 Haftungsbeschränkung
 
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen der Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
 
 
§ 10 Anwendbares Recht
 
1. Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und Käufer, auch für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
 
2. Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozeß mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird Wien als Gericht vereinbart.
 
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 
 
Wien, 01.10.2014